Definition von Wartesemestern
Wartesemester sind jene Halbjahreszeiträume, in denen sich jemand nach seinem Schulabschluss nicht an einer Hochschule eingeschrieben hat, obwohl er dazu berechtigt gewesen wäre. Sie dienen als ein Kriterium bei der Vergabe von Studienplätzen, vor allem in zulassungsbeschränkten Studiengängen.
Funktionsweise der Wartesemester
In populären Studiengängen, wo die Nachfrage nach Studienplätzen das Angebot oft übersteigt, sind die NC-Werte (Numerus Clausus) meist hoch. Wartesemester können hier als eine Art "Ausgleich" dienen. Jedes Wartesemester erhöht die Chancen auf einen Studienplatz, da man gegenüber frischen Schulabsolventen bevorzugt wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nicht bedeutet, dass nach einer festgelegten Anzahl von Wartesemestern eine automatische Zulassung erfolgt. Je nach Studiengang und Hochschule kann die Anzahl der benötigten Wartesemester variieren.
Berechnung der Wartesemester
Die Berechnung der Wartesemester ist eigentlich recht einfach: Von der Gesamtzahl der Semester, die seit dem Erwerb der Hochschulreife vergangen sind, werden die Semester abgezogen, in denen man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Das bedeutet, dass sowohl Zeiten einer beruflichen Tätigkeit als auch Phasen der Arbeitslosigkeit, Reisen oder Praktika als Wartesemester zählen können. Allerdings werden Zeiten eines bereits begonnenen Studiums nicht berücksichtigt.
Beispiel:
Anna hat ihr Abitur vor 4 Jahren gemacht. Danach hat sie 2 Jahre lang gereist und anschließend 1 Jahr gearbeitet, bevor sie sich für einen Studienplatz beworben hat. Sie hat somit 7 Wartesemester angesammelt (4 Jahre = 8 Semester - 1 Semester für die Arbeit = 7).
Besonderheiten bei der Anrechnung
Es gibt bestimmte Tätigkeiten, wie zum Beispiel den Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr oder auch den Wehrdienst, die nicht auf die Wartesemester angerechnet werden. Dies bedeutet, dass solche Tätigkeiten neutral in Bezug auf die Wartezeit sind und weder positiv noch negativ berücksichtigt werden.
Fazit
Es ist auch wichtig zu beachten, dass Wartesemester nur für deutsche Hochschulen relevant sind. Wer im Ausland studiert und dann nach Deutschland zurückkehrt, um ein weiteres Studium aufzunehmen, kann nicht mit einer Anrechnung von Wartesemestern rechnen, die während des Auslandsstudiums angefallen sind.