Kritische Betrachtungen von Staatseingriffen: Begründung von Staatseingriffen – DOs

Feuerwehr Eingriffe
In dieser Reihe setzen sich MBS Professorinnen und Professoren mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen auseinander, indem sie diese kritisch hinterfragen sowie mit wissenschaftlichen Argumenten analysieren. Ziel ist es, den kritischen Diskurs sowohl in der Gesellschaft als auch an der MBS zu fördern. 

Die derzeitige Situation führt deutlich vor Augen, wie Eingriffe des Staates in jeden Wirtschafts- und Lebensbereich immer häufiger werden. Diese sind nicht nur bei Politikerinnen und Politikern, die ihre Macht und ihren Einfluss dadurch erheblich ausbauen können, beliebt, sondern auch viele Wählerinnen und Wähler fordern diese Eingriffe, um allen Unwägbarkeiten einer immer komplexer werdenden Welt ein vermeintliches Bollwerk entgegensetzen zu können.

Ein überwiegender Teil der (bisherigen) Eingriffe ist nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten, um ein kooperatives und respektvolles Zusammenleben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dies gilt gleichfalls für die Wirtschaft, die, wie in jedem ökonomischen Lehrbuch nachzulesen ist, an der ein oder anderen Stelle Regulierung erfordert. Ein unregulierter Markt führt zum Entstehen von Marktmacht und Monopolen – Strukturen, wie wir sie derzeit bei vielen digitalen Produkten beobachten – oder zu einer Unterversorgung mit öffentlichen Gütern. Dabei handelt es sich um Güter, die praktisch das Gegenteil privater Güter darstellen, da sie weder Rivalität im Konsum (das Gut kann von vielen Konsumierenden gleichzeitig genutzt werden, ohne dass es zu Nutzeneinbußen für einzelne kommt) kennen, noch jemand von ihrer Nutzung etwa durch eine Zugangsbarriere wie das Bezahlen eines Preises ausgeschlossen werden kann.

Kategorisierung von Gütern

AusschließbarNicht-ausschließbar
RivalPrivate Güter: Maske, ToilettenpapierAllmende: Umwelt
Nicht-rivalKlubgüter: NetflixÖffentliche Güter: Feuerwerk, Sicherheit

Ein Beispiel für ein öffentliches Gut ist die innere Sicherheit, die in funktionierenden Gesellschaften durch die Polizei gewährleistet wird. Auch wenn private Sicherheitsfirmen ebenso Menschen und Eigentum schützen, ist es schwer vorstellbar, dass eine Firma dies für alle Einwohner*innen eines Landes leisten könnte bzw. wollte (es würde sich hier eher um ein Klub-Gut handeln, da Nicht-Zahlende vom Schutz ausgeschlossen würden).
Da der Markt somit von sich aus keinen ausreichenden Anreiz hat, öffentliche Güter bereitzustellen, spricht man von (allokativem) Marktversagen. Dieses kann man gut als ökonomische Rechtfertigung sehen, warum wir den Staat brauchen und immer brauchen werden: Nur eine derartige Institution ist in der Lage, diese Versagen zu korrigieren. Darüber hinaus gibt es noch viele gesellschaftlich wünschenswerte Ziele, zu deren Erreichung er beitragen kann: Bildungsgerechtigkeit, Verringerung von Einkommensungleichheit oder soziale Absicherung (sog. distributives Marktversagen). Alle diese Ziele tragen zu einer funktionierenden und effizienten Wirtschaft bei. In einer reinen Marktwirtschaft würde letztendlich das Recht des Stärkeren gelten, sodass niemand in so einer Gesellschaft leben wollte.

Neben öffentlichen Gütern, die fast ausschließlich vom Staat angeboten werden, gibt es noch ein weiteres Gut, das in unreguliertem Zustand zu Problemen führen kann: Allmende oder Commons. Hierunter fällt Gemeindevermögen, auf das die Dorfgemeinschaft zugreifen kann, beispielsweise Weideflächen oder Holzentnahmerechte in den bayerischen Alpen. Ein Problem entsteht dann, wenn die vorhandenen Ressourcen übergenutzt werden (Hardin, 1968) – es kommt zum sogenannten Allmendeproblem oder im Englischen etwas dramatischer zur „Tragedy of the Common“.

Das Allmendeproblem kann gut am Beispiel der Hochseefischerei verdeutlicht werden: Die Meere und ihre Ressourcen außerhalb der 7-Meilen-Zone sind Eigentum der Menschheit. Also von niemandem. Somit kann dort nach Belieben gefischt werden, ohne sich um Nachhaltigkeit zu kümmern. Würde sich ein Fischereibetrieb nun entscheiden, weniger Fische zu fangen, um die Bestände zu schonen, würden sich andere Mitbewerberinnen und -bewerber darüber freuen, mehr Fische im Netz zu haben. Nachhaltigkeit bedeutet hier einfach weniger Ertrag. Betreiber eines privaten Fischteichs würde das natürlich völlig anders sehen: Sie wissen, wenn heute alle Fische gefangen werden, fehlt morgen die Geschäftsgrundlage.

Natürlich kann dieses Dilemma überwunden werden. So könnte sich etwa ähnlich zur OPEC ein Hochseefischerei-Kartell bilden, das seinen Mitgliedern nur eine bestimmte Menge erlaubt, die so gewählt ist, dass auch langfristig noch Umsatz möglich ist – und durch die Verknappung von Fischen würden die Preise steigen und die Kartellmitglieder könnten reich werden, also eine klassische Win-Win-Situation. Wenn es sich dann noch um eine moralisch handelnde Gesellschaft handelt, die sicherstellen kann, dass sich jede*r an die Abmachung hält (wofür es einige Möglichkeiten gibt), wäre den Fischen und langfristig auch den Fischkonsumenten geholfen und es gäbe ein Problem weniger. Aber natürlich würde so etwas die Souveränität der Staaten unterwandern, was möglicherweise gesellschaftlich nicht wünschenswert wäre, da sich ein solches Kartell keinem nationalen Recht unterworfen sehen würde – möglicherweise wäre es nachhaltig, was die Ressourcennutzung angeht, dafür aber weniger in Bezug auf Arbeitsschutz, sozial verträgliche Preisgestaltung o.Ä.. Allerdings bleibt das Prinzip gleich: Es muss eine Institution geben, die sicherstellt, dass mit den Ressourcen nachhaltig umgegangen wird. Diese Rolle kann der Staat (oder eine supranationale Instanz wie die Vereinten Nationen) übernehmen.

Literatur:
Hardin, G. (1968): The Tragedy of the Commons, Science 162, pp. 1243-1248.

Hat dies Ihr Interesse geweckt? Weitere Einblicke in die Thematik der Staatseingriffe gibt der Live-Launch des Transition Reports 2020-21 "The State Strikes Back" der European Bank for Reconstruction and Development (EBRD) mit anschließender Paneldiskussion am 10. November 2020. Eine Anmeldung für die Veranstaltung via Zoom ist hier möglich. 
MBS Dr. Florian Bartholomae
Über Prof Dr. Florian Bartholomae 30 Artikel
Prof. Dr. habil. Florian Bartholomae ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Munich Business School. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Ökonomie der Informationsgesellschaft und der Regionalökonomie. An der MBS unterrichtet er die volkswirtschaftlichen und mathematischen Grundlagenveranstaltungen im Bachelor sowie fortgeschrittene volkswirtschaftliche Fächer im Master. Zudem ist er Privatdozent am Institut für Ökonomie und Recht der globalen Wirtschaft an der Universität der Bundeswehr München sowie Partner der Politikberatung Bartholomae & Schoenberg Partnerschaft. Darüber hinaus ist Florian Bartholomae externer Lehrender an der IMC Fachhochschule Krems und forscht gemeinsam mit Alina Schoenberg, Studiengangsleiterin des Master-Studiengangs “International Business & Economic Diplomacy” an der IMC Fachhochschule Krems, an aktuellen ökonomischen und wirtschaftspolitischen Fragestellungen.
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Über Prof. Dr. Eva Stumpfegger 9 Artikel
Prof. Dr. Eva Stumpfegger studierte BWL an der Universität Passau und promovierte an der University of Gloucestershire mit einer empirischen Arbeit über den Einfluss von Sozialer Identität auf Geldanlageentscheidungen von Deutschtürken. Sie hat langjährige Berufserfahrung in den Bereichen Brokerage, Asset Management, im Bank- und Versicherungswesen sowie in der Beratung. An der MBS unterrichtet Prof. Dr. Eva Stumpfegger seit 2007; seit 2017 bekleidet sie eine Professur für Finance.