Kritische Betrachtungen von Staatseingriffen: Zielgerichtetheit von Staatseingriffen – DON’Ts

Missing The Goal
In dieser Reihe setzen sich MBS Professorinnen und Professoren mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen auseinander, indem sie diese kritisch hinterfragen sowie mit wissenschaftlichen Argumenten analysieren. Ziel ist es, den kritischen Diskurs sowohl in der Gesellschaft als auch an der MBS zu fördern.

Im vorigen Teil unseres Blogs haben wir hergeleitet, warum bei Marktversagen gezielte staatliche Eingriffe in die Marktwirtschaft sinnvoll sind. Nun wollen wir beleuchten, wie dieses Ziel effizient erreicht wird. Dies ist umso wichtiger, da in letzter Zeit vermehrt Tendenzen zu beobachten sind, Staatseingriffe auf gesellschaftlichen Wunsch immer weiter auszudehnen, wie etwa in der Klimapolitik. Grundsätzlich ist die Klimakrise auf ein Markversagen zurückzuführen – da das Klima jedem gehört, sieht sich per se keiner in der Pflicht, sorgfältig damit umzugehen – sodass eigentlich nur der Staat oder eine supranationale Instanz wie die Europäische Union oder die Vereinten Nationen dagegen steuern können. Die Frage ist dabei, wie vorzugehen ist bzw. welche Instrumente eingesetzt werden sollen.

Im Grundsatz muss für das verwendete Instrument gelten, dass es erstens geeignet ist, ein bestimmtes gesellschaftliches Ziel zu erreichen oder ein Marktversagen zu korrigieren, und zweitens dieses Ziel mit den geringstmöglichen Kosten erreicht. Diese Überlegung ist auch als das Prinzip des zielgerichteten Eingriffs (Targeting Principle) bekannt und geht auf den indischen Ökonomen Jagdish N. Bhagwati zurück, der es wie folgt formulierte:

“When distortions have to be introduced into the economy […] the optimal (or least-cost) method of doing this is to choose that policy intervention that creates the distortion affecting directly the constrained variable.” (Jagdish Bhagwati 1971)

Ein Beispiel aus der Handelspolitik kann zeigen, welche gesellschaftlichen Kosten entstehen können, wenn nicht direkt am Problem angesetzt wird (Morasch & Bartholomae 2017, S. 262ff):
In einer nicht ganz so fiktiven Situation stellt die Regierung eines Landes fest, dass die heimische Landwirtschaft stark unter internationalem Wettbewerb leidet und immer weiter zurückgedrängt wird. Die durch bäuerliche Familienbetriebe gekennzeichnete Landwirtschaft soll im Zuge der Kulturpflege erhalten werden, so wie beispielsweise die hochalpine Allgäuer Alpwirtschaftskultur von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt wurde. Es wird daher beschlossen, einen Zoll auf Agrarprodukte einzuführen. Dieses Instrument erreicht das Ziel: Ein Zoll erhöht die Preise der ausländischen Konkurrenten im Inland, sodass auch die heimischen Bauern mehr verlangen können und ihre Produktion ausweiten. Zusätzlich müssen aber auch die Konsument*innen mehr für die Produkte zahlen. Ökonomisch entstehen dadurch Kosten auf zwei Arten: Zum einen wird nun ineffizienter produziert als es weltweit üblich ist (traditioneller Agraranbau ist weniger produktiv), zum anderen können sich die heimischen Konsumierenden weniger Güter leisten. Ökonomisch wird hier von einem Verlust an Produktions- und Konsumeffizienz gesprochen. Außerdem stellen die Zölle nicht sicher, dass die traditionelle Landwirtschaft erhalten bleibt.

Eine bessere Möglichkeit als der Zoll wäre daher, direkt am Problem anzusetzen: der mangelnden Konkurrenzfähigkeit der heimischen Bauern. Diese könnte etwa durch eine Produktionssubvention verbessert werden. Dadurch ändern sich die Preise für die Kundschaft nicht, da diese vom Staat subventioniert werden, sodass die Konsumeffizienz nicht gefährdet ist. Zwar kommt es nach wie vor zu einem Verlust an Produktionseffizienz, aber dies ist unvermeidbar, wenn diese Industriestruktur erhalten werden soll. In einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung könnten dann aber auch positive externe Effekte entstehen und etwa die Tourismusindustrie profitieren.
Es soll aber an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass ein Land möglicherweise doch den Zoll wählen sollte, etwa wenn es über eine unzureichende (politische/bürokratische) Infrastruktur verfügt – eine Subvention ist ein deutlich komplexeres Instrument als Zollbeamte an der Grenze aufzustellen, um den Zoll zu kassieren.

MBS Dr. Florian Bartholomae
Über Prof Dr. Florian Bartholomae 30 Artikel
Prof. Dr. habil. Florian Bartholomae ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Munich Business School. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Ökonomie der Informationsgesellschaft und der Regionalökonomie. An der MBS unterrichtet er die volkswirtschaftlichen und mathematischen Grundlagenveranstaltungen im Bachelor sowie fortgeschrittene volkswirtschaftliche Fächer im Master. Zudem ist er Privatdozent am Institut für Ökonomie und Recht der globalen Wirtschaft an der Universität der Bundeswehr München sowie Partner der Politikberatung Bartholomae & Schoenberg Partnerschaft. Darüber hinaus ist Florian Bartholomae externer Lehrender an der IMC Fachhochschule Krems und forscht gemeinsam mit Alina Schoenberg, Studiengangsleiterin des Master-Studiengangs “International Business & Economic Diplomacy” an der IMC Fachhochschule Krems, an aktuellen ökonomischen und wirtschaftspolitischen Fragestellungen.
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Über Prof. Dr. Eva Stumpfegger 9 Artikel
Prof. Dr. Eva Stumpfegger studierte BWL an der Universität Passau und promovierte an der University of Gloucestershire mit einer empirischen Arbeit über den Einfluss von Sozialer Identität auf Geldanlageentscheidungen von Deutschtürken. Sie hat langjährige Berufserfahrung in den Bereichen Brokerage, Asset Management, im Bank- und Versicherungswesen sowie in der Beratung. An der MBS unterrichtet Prof. Dr. Eva Stumpfegger seit 2007; seit 2017 bekleidet sie eine Professur für Finance.