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BWL Numerus Clausus

BWL NC

Der NC (Numerus Clausus) ist häufig ein wichtiges Kriterium für die Zulassung zum Studium der Betriebswirtschaftslehre. Auf dieser Seite erfährst du Hilfreiches über das Studium der BWL und den NC im Allgemeinen.
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NC-Werte für den Studiengang BWL

Die Frage, ob man einen Studienplatz bekommt, ist für alle wichtig, die sich für ein Studium interessieren. Dabei spielt der NC für viele eine wichtige Rolle. Allerdings kann niemand im Voraus sagen, welche Höhe ein NC im nächsten Semester haben wird. Das hängt davon ab, wie viele Studienplätze (Angebot) und wie viele Bewerbungen es gibt (Nachfrage). Der NC wird erst gebildet, sobald alle Bewerbungen um einen Studienplatz in einem Studiengang bei der Hochschule eingegangen sind – also nach dem Ende der Bewerbungsfrist und nachdem die Hochschulen die Bewerbungen um Studienplätze bearbeitet haben.

Daher sollten sich Studieninteressierte nicht ausschließlich auf die vergangenen NC-Werte verlassen, da diese lediglich ein Orientierungsmaßstab sind. Diese spiegeln zurückliegende Bewerbungsverfahren wider und können nicht einfach auf die kommenden Semester übertragen werden. Ein Grund für eine Veränderung der NC-Werte könnte zum Beispiel eine Erhöhung der Studienplätze sein (dadurch würde der NC wahrscheinlich sinken). Oder aber auch durch ein besseres Ranking der Hochschule, was dazu führen würde, dass mehr Studieninteressierte dort vorbeischauen und sich bewerben. Folglich würde der NC ansteigen.

Hochschule Semester NC Wartesemester
TH Köln Sommersemester 2023 NC 1,9 -
Uni Köln Sommersemester 2023 NC 1,3 -
FU Berlin Wintersemester 22/2023 NC 1,5 4
HTW Berlin Sommersemester 2022 NC 1,7 13
Uni Münster Wintersemester 22/2023 NC 1,5 -
Uni Hamburg Wintersemester 22/2023 NC 2,3 5
LMU München Wintersemester 22/2023 NC 1,9 -
HFT Stuttgart Wintersemester 22/2023 NC 2,8 7
Munich Business School - kein NC -

NC Berechnung: So wird der Numerus Clausus berechnet

Das Wichtigste vielleicht zuerst: Der Numerus Clausus (NC) ist nicht gleich Abschlussnote! Viele Schulabgänger denken, dass der NC ausschließlich die Abschlussnote des Schulzeugnisses meint, aber das stimmt nicht ganz. Die Zahl des NC deutet durchaus auf die Durchschnittsnote hin, aber NC beschränkte Studiengänge basieren nicht nur auf diesem Kriterium. Häufig wird natürlich ein Großteil der Studienplätze an die Bewerber mit dem besten Notenschnitt vergeben, aber auch Bewerber mit einer gewissen Anzahl von Wartesemestern werden zugelassen. Die Wartesemester gehören also genauso zum NC wie die Abschlussnote. Häufig gilt die Faustregel, dass ein Wartesemester die Durchschnittsnote des Bewerbers um einen bestimmen Prozentsatz verbessert. Viele Wartesemester allein bringen also häufig nicht direkten Erfolg bei der Zulassung. Zusätzlich können Institute noch andere Faktoren heranziehen, wie Tests, Praxiserfahrung etc.

Grundsätzlich: Der Numerus Clausus (NC) ist eine Zahl, die angibt, welche Studienanfänger pro Studiengang und Fachsemester zugelassen werden. Die Berechnung des NC erfolgt aufgrund der Anzahl der Bewerbungen und der Zulassungsbeschränkungen des jeweiligen Studiengangs. In Deutschland gibt es keinen allgemeinen NC, sondern jede Hochschule berechnet den NC für ihre Studiengänge selbst. Wenn du dich für ein Studium bewerben möchtest, solltest du dich also zunächst über die Zulassungsbedingungen des gewünschten Studiengangs informieren. Dazu gehört auch die Kenntnis des jeweils gültigen NC.

Beispiel zur NC-Berechnung

Die Hochschule stellt ein Ranking der Bewerbungen für einen Studiengang auf. Dieses Ranking basiert auf den Noten der Kandidaten (und der Anzahl an Wartesemestern). Die besten 200 Bewerber werden zugelassen, da so viele Plätze im Studiengang zu vergeben sind. Eine Bewerber*in auf dem Listenplatz 200 hat einen Notenschnitt von 2,0. Dadurch ergibt sich ein NC für diesen Studiengang von 2,0. Alle Bewerber mit einem schlechteren Schnitt werden für den Studiengang nicht zugelassen. In dem Fall, dass mehrere Bewerber gleichauf sind (gleiche Note oder gleiche Anzahl an Wartesemestern), entscheidet das Los über die Zulassung. Alle verbliebenen Bewerber landen anschließend auf einer Warteliste. Sollte sich jemand doch gegen die Hochschule entscheiden, können nämlich wieder Plätze frei werden.

BWL ohne NC – ist das möglich?

Ja, das ist möglich! Es gibt einige Hochschulen, bei denen man BWL studieren kann, ohne einen NC erfüllen zu müssen. Eine Möglichkeit ist ein Studium an einer privaten Hochschule. Um BWL ohne NC im Bachelor an der Munich Business School zu studieren, ist der Numerus Clausus nicht relevant. Die Zulassung an der Hochschule erfolgt über Auswahlgespräche und ein persönliches Interview mit Professoren und der Studiengangsleitung. Allerdings sollte man bedenken, dass die Zahl der Studienplätze begrenzt ist. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig um einen Platz zu bewerben.

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Wichtige Fragen rund um das Thema NC bei Studienplätzen

Was ist ein Wartesemester?

Das Wartesemester ist ein Semester, das du nicht an der Universität oder Hochschule verbringst, sondern in dem du dich auf dein Studium vorbereitest. Dies kann zum Beispiel durch ein Praktikum oder einen Sprachkurs geschehen. Das Wartesemester wird dir bei der Bewerbung für das BWL Studium angerechnet und kann somit helfen, einen besseren NC zu erreichen.

Viele Studierende unterschätzen die Wichtigkeit der Wartesemester. Dabei können diese, je nach Hochschule, entscheidend über einen Studienplatz sein. Oft werden sie mit dem Numerus Clausus verwechselt, doch es gibt einen wesentlichen Unterschied: Während der Numerus Clausus anhand der Abischnitte vergeben wird, wird ein Teil der freien Plätze über Wartesemester vergeben. Dies ist vor allem für Schulabgänger hilfreich, die kein herausragendes Abitur gemacht haben.

 Ein Kalenderjahr beinhaltet zwei Wartesemester (Sommersemester und Wintersemester). Die Anzahl der Wartesemester berechnet sich ab dem Zeitpunkt, wo du die Schule verlassen hast bis zu dem Semester, für das du dich um einen Studienplatz bewirbst. In diesem Zeitraum kannst du zum Beispiel eine Ausbildung machen, darfst aber an keiner Hochschule für ein Studium – egal welcher Studiengang – eingeschrieben sein. Eine dreijährige Ausbildung kann dir somit im besten Fall sechs Wartesemester einbringen, ein zweijähriger Auslandsaufenthalt bringt dir vier Wartesemester und ein sechsmonatiges Praktikum immer noch eins. Aktuell werden ein Maximum von 15 Wartesemester berücksichtigt, aber die konkrete Zahl hängt vom Bundesland und anderen Faktoren ab.

 

Was ist das Nachrückverfahren und wie funktioniert es?

Das Nachrückverfahren ist ein Prozess, bei dem Bewerber für das Studium nachrücken können, wenn andere Bewerber ihren Platz nicht antreten oder aufgeben. Dieses Verfahren wird meist dann angewendet, wenn neue Plätze entstehen, aber meist, wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gibt.

Wenn du dich auf einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung beworben und keinen Platz im Hauptverfahren bekommen hast, kannst du im Rahmen des Nachrückverfahrens auf eine Warteliste kommen und so die Chance erhalten, doch noch eine Zulassung zu erhalten. Im Hauptverfahren werden zunächst alle Studierenden nach Abiturbestnote und Wartesemester eingeteilt. Gibt es zum Beispiel für einen Studiengang 100 freie Plätze, so bekommen die passenden Bewerber*innen nach dem NC Verfahren diese. Nach dieser ersten Runde haben die Studierenden innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Möglichkeit, den Studienplatz anzunehmen oder abzulehnen. Werden Studienplätze abgelehnt bzw. wird auf eine Zulassung nicht reagiert, werden diese Plätze wieder frei und andere Bewerber*innen können nachrücken.

 

Was ist das Losverfahren?

Das Losverfahren ist ein Prozess, bei dem die Zulassung der Bewerber für das Studium per Los entschieden wird. Dieses Verfahren wird meist dann angewendet, wenn mehr Bewerber vorhanden sind, als Plätze zur Verfügung stehen. Einige Hochschulen setzen neben der Studienplatzvergabe mittels NC nicht noch auf eine Vergabe über Wartesemester, sondern entscheiden sich direkt für ein Losverfahren. Die Bewerber werden dabei zufällig für frei werdende oder nach dem NC noch nicht vergebene Studienplätze ausgewählt. Wenn beispielsweise mehr Bewerber die genaue Durchschnittsnote des NC aufweisen, als noch freie Studienplätze vorhanden sind, dann können die restlichen Plätze unter den Bewerbern mit diesem Durchschnitt ausgelost werden.

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