Wirtschaftsethik – Anspruch und Wirklichkeit (Teil 6b)

Zwei Hände, die einen handbeschriebenen Karton mit dem Wort "Ethics" halten

Wirtschaftsethisch diskussionswürdige Sachverhalte – „Moderne“ Sklaverei

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Ausbeutung

Werteanspruch

Als ausbeuterisch gilt Arbeit, also nicht nur Kinderarbeit (child labor), generell immer dann, wenn einer der nachfolgenden Tatbestände vorliegt:

  • Vollzeitarbeit in zu jungen Jahren
  • zu viele Arbeitsstunden[i]
  • unzureichende Bezahlung
  • gefährliche Umgebung
  • zu große Verantwortung
  • körperliche und seelische Belastung
  • die Würde verletzende Arbeiten[ii]
  • Verhinderung von Schulbesuchen

Ausbeutung, unter dem Begriff „Exploitation“ schon von Marx eingeführt, liegt dann vor, wenn der Preis für die Arbeit unter das Existenzminimum fällt. Das bedeutet, der Preis für die Arbeitskraft muss mindestens so hoch sein, dass der „Verkäufer“ am Ort der Leistung davon seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Löhne müssen demnach den örtlichen Lebenshaltungskosten angepasst sein, damit keine Ausbeutung vorliegt.

Daraus resultiert auch die Debatte um Mindestlöhne oder das (bedingungslose) Grundeinkommen.[iii]

Der allgegenwärtige Begriff Niedriglohn ist nicht operational definiert. Die OECD z.B. definiert: „Niedriglohn wird als ein Bruttolohn bezeichnet, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt.“

Wenn der derzeitige Mediabruttolohn in der BRD laut Statistischem Bundesamt mit ca. 3.000 €/Monat taxiert wird, gelten Bruttoeinkünfte von < 2.000 € und damit selbst der für 2019 geplante Mindestlohn von 9,19 €/Std. (Vollzeit 40 Std./Woche = 1.470,40 €) als Niedriglohn, was nach der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte der UN ausbeuterischen Charakter hat und deshalb zusätzliche soziale Schutzmaßnahmen erfordert. Ein Bruttomonatslohn von 2000 € in der BRD ergibt je nach Steuerklasse, Alter und Familienstand netto zwischen 1150 und maximal 1580 €.

Berechnungen der Bundesregierung zufolge müsste der Mindestlohn bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Std. massiv auf 12,63 €/Std. angehoben werden, damit Betroffene im Alter eine Rente oberhalb der Grundsicherung bekommen.

Exkurs: Harz IV

„Jeder Deutsche hat Anspruch auf das ‚soziokulturelle Existenzminimum‘. Das ist mehr, als er braucht, um nicht zu verhungern. Dieses Existenzminimum soll ein sehr bescheidenes Leben ermöglichen, aber ein Leben, das auch noch ein Minimum an sozialer Teilhabe erlaubt. So will es das Grundgesetz, wegen der Menschenwürde. Das ist die Messlatte.“[iv]

Sie wird also i.d.R. nicht erreicht. Allerdings, unter Gerechtigkeitsperspektive, muss gelten, dass jeder für seinen Lebensunterhalt auch eine Gegenleistung erbringt, in einer Gesellschaft primär durch Arbeit, sofern nicht physische oder geistige Einschränkungen vorliegen. „Rechte implizieren Pflichten, andernfalls werden sie zu Privilegien. Wer das nicht akzeptiert, beansprucht für sich das Recht, von anderen versorgt zu werden“. Ein solcher Anspruch ist entweder naiv oder derjenige eines Kriminellen. Die enorme historische Errungenschaft eines Sozialstaates kann nur Bestand haben, wenn jeglicher Missbrauch unterbunden wird, was gleichzeitig ermöglichte, wirklich Bedürftige stärker zu unterstützen und ihnen die verbriefte Menschenwürde zu garantieren.[v]

In einer Gesellschaft sind immer genügend Arbeitsmöglichkeiten vorhanden, d.h., jedem kann eine Arbeit angeboten werden und die jetzigen Zuwendungen Arbeitslosengeld I und Harz IV werden stattdessen als Lohn bezahlt. Arbeit ist zwar ein Grundrecht, aber die Einschränkungen durch die Bestimmungen des Art. 12 GG[vi] (Verbot der Zwangsarbeit) müssten unter Anwendung des Art. 19 Abs.(1) GG[vii] (Einschränkung von Grundrechten) entsprechend gelockert werden, so dass eine Verweigerung einer so vergüteten Tätigkeit zwar möglich ist, aber den Verlust jeder Unterstützung mit sich brächte.[viii]

Folgerichtig wird jüngst über ein solidarisches Grundeinkommen in Verbindung mit einem sozialen Arbeitsmarkt mit öffentlich geförderten Stellen anstatt der Grundsicherung politisch „nachgedacht“.

Es muss und kann nur darum gehen, einerseits menschenwürdige Einkommenshöhe sicherzustellen, aber gleichzeitig die dem Bezieher mögliche Gegenleistung abzufordern, sei es durch Bürgerarbeit oder durch Subvention eines privatwirtschaftlichen Arbeitsplatzes, der ohne den Zuschuss nicht bereitgestellt werden würde.[ix] Für Letzteres fehlen derzeit aber geeignete Kontrollmöglichkeiten.

Werterealität

Wenn allerdings die Differenz zwischen Transferleistungen und Erwerbsarbeit marginal ist (s. Abb. 1), so ist das ein Systemfehler und damit „Arbeitsverweigerung“ aus Individualsicht legitim.

© Destatis/F.A.Z.Abbildung 1: Einkünfte Geringverdiener vs. Einkünfte Hartz-IV-Empfänger (© Destatis/F.A.Z.).

Seit dem 16.08.14 gilt in der BRD das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns[x] (Mindestlohngesetz – MiLoG), d.h.

  1. dürfte der Mindestlohn gar nicht unterschritten werden
  2. sind Löhne, die den Median-Referenzlohn unterschreiten, Niedriglöhne[xi] und haben somit Ausbeutungscharakter, nach politischem Willen aber geduldet und gedacht als Sprungbrett von der Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung mit dem anschließenden Aufstieg in besser bezahlte Jobs.[xii]

Die Realität sieht auch hier anders aus[xiii]: Schließt man auch Beschäftigte ein aus Branchen, in denen branchenspezifische Mindestlöhne gelten, ergibt sich eine Zahl von 2,2 Millionen (rund 7 %) Beschäftigter beim vertraglichen bzw. 3,3 Millionen (rund 10 %) beim tatsächlichen Stundenlohn.

Dass Arbeitnehmer neben ihrem Gehalt zusätzlich eine staatliche Aufstockung in Anspruch nehmen können, nutzen viele Arbeitgeber aus. Dass vielfach auch der Mindestlohn nicht bezahlt wird, ist augenscheinlich. „Die Arbeitgeber sozialisieren ihre Kosten auf Kosten der Steuerzahler“.[xiv] Hier ist die Politik gefordert, durch mehr Kontrolle und definierte Berechnungsmodi Abhilfe zu schaffen sowie Verstöße konsequent zu ahnden.[xv]

Fazit

Kinderarbeit

Es ist deshalb von Unternehmen zu erwarten, dass sie sicherstellen, dass erstens innerhalb ihrer gesamten Wertschöpfungskette keinerlei Beschäftigungsverhältnisse mit Kindern unter 13 Jahren bestehen und zweitens im Falle der Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren akribisch auf ausbeuterische Tatbestände geachtet und gegebenenfalls für deren unmittelbare Beseitigung Pflicht besteht.[xvi] Da diesem Anspruch realistischerweise juristisch nicht zwingend Geltung verschafft werden kann, liegt es am Kunden, „verdächtige“ Produkte und/oder Dienstleistungen zu boykottieren.[xvii]

Dabei hilft der faire Handel. Fair gehandelte Produkte aus Afrika, Südamerika und Asien werden ohne Kinderarbeit und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt.

© TransFair e.V. Abbildung 2: Fairtrade-Siegel (© TransFair e.V.).[xviii]

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge müssen ja auch alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden, beispielsweise Mindestarbeitsbedingungen, aber auch internationale Abkommen. Diese internationalen Abkommen umfassen auch die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (sog. ILO-Übereinkommen). Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.[xix],[xx]

Ausbeutung

Wenn gilt, dass die Menschenwürde unantastbar ist, bedarf es zur Lösung bzw. Abschwächung der diskutierten Ausbeutungstatbestände – zumindest aus nationaler Sicht – einer ganzheitlichen Berechnung der Kosten-/Nutzenüberlegungen. Ganzheitlich heißt, dass die objektive Belastungsfähigkeit der einzelnen Unternehmen mit der Leistungsfähigkeit des steuerlichen Haushalts (s. Abb. 3) fallweise und nicht nach dem „Gießkannenprinzip“ geregelt wird:

  1. Der Grund des BVerfG 1967, das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland wegen des Arbeitsvermittlungsmonopols der damaligen Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung (heute Bundesagentur für Arbeit) aufzuheben, da Arbeitsvermittlung mit der Tätigkeit eines Maklers vergleichbar sei und sich in der Vermittlung von Arbeitssuchenden und Arbeitgeber erschöpfe, ist weggefallen, weil Internetplattformen heute diese Aufgabe vollumfänglich und besser lösen. Gute und willige Arbeitskräfte finden einen Job, womit der „Rest“ als „unvermittelbar“ bei der BA verbleibt. Sie sollte deshalb als „Zeitarbeitsfirma“ des Bundes, vorwiegend zur Erledigung öffentlicher Aufgaben fungieren und für ihre Klientel wieder (befristet) subventionierte privatwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse schaffen.[xxi] In Verbindung mit Letzterem sollte der gesamte Etat für die bisherigen Bildungsgutscheine, Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Umschulungsaktivitäten ausschließlich in Kooperation mit öffentlichen und/oder privaten Unternehmen (training on the job) eingesetzt werden.

© Bundesfinanzministerium/tagesschau.deAbbildung 3: Bundeshaushalt 2018 – Regierungsentwurf 2. Mai 2018 (© Bundesfinanzministerium/tagesschau.de).

  1. Ebenso wie die Inanspruchnahme von Transferleistungen im Einzelnen zu kontrollieren ist, erfordert die Überwachung der Mindestlohnbestimmungen deutlich mehr Kontrollkapazität.

 

[i] Vgl. o.V., 40.000 $ Strafe wegen Kinderarbeit in Bostoner Sportclub, https://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/2009/06/1587-40-000-strafe-wegen-kinderarbeit-in-bostoner-sportclub/; 23.09.2009
[ii] Vgl. o.V., Messung von menschenwürdiger Arbeit, http://kurier.at/karrieren/service/1936991.php; 23.09.2009
[iii] Vgl. o.V., Deklaration zum Grundeinkommen von Seoul, http://www.bge-portal.de/20100202550/Allgemein/Hintergruende/Deklaration-zum-Grundeinkommen-von-Seoul.html; 09.03.2010
“Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das bedingungslos an alle Mitglieder einer Gemeinschaft individuell garantiert wird, ohne jede Form von Bedürftigkeitsprüfung oder der Notwendigkeit zu arbeiten. Für manche ist das Grundeinkommen das absolute Ziel. Für andere bedeutet es ein Mittel, um das zu erreichen, was danach kommt. Ein Grundeinkommen steht im Zentrum des zukünftigen Modells einer alternativen Gesellschaft.“
[iv] Geiger, S., Bilanz zur Agenda 2010 359 Euro für die Menschenwürde, https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bilanz-zur-agenda-2010-359-euro-fuer-die-menschenwuerde.86dd0973-e128-43dd-a22b-4a5aa6afd2ae.html; 09.03.2010
[v] Vgl. ebd.
[vi] Artikel 12 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
[vii] Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
[viii] Vgl. o.V., Hartz IV als Abbild einer verkommenen Gesellschaft, http://www.welt.de/politik/deutschland/article6693991/Hartz-IV-als-Abbild-einer-verkommenen-Gesellschaft.html; 09.03.2010
[ix] Zehn Gebote zur Verbesserung von Hartz-IV/ALG-II, http://www.openpr.de/news/410084/Zehn-Gebote-zur-Verbesserung-von-Hartz-IV-ALG-II.html; 22.03.2010
Zehn Gebote zur Verbesserung von Hartz-IV/ALG-II
„1. Du sollst allen, die sozialversicherungspflichtig arbeiten, für jedes Arbeitsjahr einen auf das Doppelte erhöhten Anstieg des Schonvermögens (1.500 € statt 750) gewähren, das sie im Falle der späteren Arbeitslosigkeit behalten dürfen. Wer über einen längeren Zeitraum sozialversicherungspflichtig gearbeitet und verhältnismäßig sparsam gelebt hat, muss damit rechnen, daß er im Falle längerer Arbeitslosigkeit Teile seines Gesparten verfrühstücken muss, bevor er überhaupt vom JobCenter als Kunde akzeptiert wird. Die Ungerechtigkeit besteht also nicht darin, daß er nach einer Zwischenzeit von ALG I auf das Niveau von ALG II herunterfällt, sondern daß er tatsächlich gar nichts bekommt und nicht einmal vom JobCenter vermittelt wird. Die Angst desjenigen, der lange sozialversicherungs-pflichtig arbeitet, einmal unter das Niveau des Dauerarbeitslosen zu fallen, soll durch den für jedes Arbeitsjahr verdoppelten Anstieg des Schonvermögens gemildert werden.
2. Du sollst alle Langzeitarbeitslosen durch ein Programm der Anerkennung in die bürgerliche Gesellschaft (re)integrieren: Vermittlung auf eine maßgeschneiderte Arbeitsstelle nach Wunsch, partnerschaftlich begleitet durch denjenigen, dessen Arbeitsplatz nach 6-12 Monaten übernommen werden kann. Viele Langzeitarbeitslose leiden nicht nur an ihrem Ausbildungsdefizit, sondern auch an einer schematischen und unfruchtbaren Arbeitsvermittlung im JobCenter. Da die meisten aber dennoch arbeiten wollen und auch können, gebietet es die Menschenwürde, daß ihnen individuell geholfen wird: Jeder Langzeitarbeitslose soll drei realistische Wünsche äußern, das JobCenter soll alles Menschenmögliche tun, um einen dieser Wünsche zu erfüllen, kleine bürokratische Hürden müssten dabei übersprungen werden – wie das bei anderen Quereinsteigern auch schon üblich ist.
3. Du sollst Weiterbildung eines Langzeitarbeitslosen in Abstimmung mit dem Arbeitsplatz-Partner finanzieren und nur gezielt auf etwaige Probleme ausrichten wie z.B. den Umgang mit Geld, Drogen, Alkohol oder Zigaretten. Darüber hinaus kann und soll das Nachholen eines Schulabschlusses immer gefördert werden.
4. Du sollst dem Arbeitslosen die Möglichkeit eröffnen, die Hälfte dessen selber zu behalten, was er durch Arbeit dazuverdient. Diese Regel soll bis zum Erreichen eines Verdienstes gelten, der vom Arbeitslosengeld gänzlich unabhängig macht. Die Möglichkeit des Dazuverdienens soll einfach und verhältnismäßig unbürokratisch gestaltet werden, um auch für potenzielle Schwarzarbeiter attraktiv zu bleiben.
5. Du sollst den Erwachsenensatz dieses Arbeitslosengeldes – wegen der Möglichkeit des Dazuverdienens durch Arbeit (siehe 4.) – unter dem Sozialgeld ansiedeln.
6. Du sollst in die Höhe des Arbeitslosengeldes keine Summen für Alkohol oder Zigaretten einrechnen. Stattdessen sollen die Kommunen den Arbeitslosen Gutscheine für (fast) kostenlose Teilnahme an Bildungs- und Kulturveranstaltungen bzw. entsprechende Bürgerpässe geben (wie in Berlin). Die Details sind in der Kommune festzulegen.

7. Du sollst Kindern von Arbeitslosen Gutscheine geben für kostenlose Mitgliedschaft in Sportvereinen und Musikschulen, für kostenlosen Sprachunterricht in deutscher Sprache, für Essen in der Schule und Fahrtkosten zur Schule. Die Details sind in der Kommune festzulegen.
8. Du sollst – komplementär zu diesen Veränderungen – die konsequente Weiterentwicklung der Grundschule zur Ganztagsschule fördern. Nur bei einer ganztägigen Betreuung kann sichergestellt werden, dass auch benachteiligte Kinder die gleiche Chance haben, die Schule am Ende als ausbildungsfähig zu verlassen. Nach dem Berufsbildungsbericht 2010 der Bundesregierung gelten offenbar 47,3 % aller Jugendlichen als nicht ausbildungsreif.
9. Du sollst – ebenfalls komplementär – die Kinderbetreuung von alleinerziehenden Müttern und Vätern fördern.
10. Wenn du allen diesen Geboten Genüge getan hast, sollst du das ALG II in Bürgergeld umbenennen.“
[x] § 1 Mindestlohn

(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.
(2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.
(3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet. Der Vorrang nach Satz 1 gilt entsprechend für einen auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
[xi] Vgl. o.V., Gewerkschaften: Niedriglohnsektor in Deutschland der größte in Westeuropa; https://deutsch.rt.com/inland/69701-gewerkschaften-niedriglohnsektor-in-deutschland-groesste-westeuropa/; 16.05.2018
[xii] „Wir verlieren Zeit, weil wir nicht zu Ende denken“, http://www.handelsblatt.com/politik/nachrichten/alfred-herrhausen-laureate-2010-wir-verlieren-zeit-weil-wir-nicht-zu-ende-denken;2529940;0; 01.03.2010
“Der Lohn eines Arbeiters soll seiner Produktivität entsprechen. Dieser simple ökonomische Grundsatz trifft bei vielen Arbeitnehmern in Deutschland nicht zu, 400-Euro-Jobs und Mehrfachbeschäftigung breiten sich aus. ‚Die Anerkennung von Leistung – unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Nationalität – ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sie fördert eigenständiges Denken: die Voraussetzung für verantwortliches Handeln.‘ Das hat nicht Bert Brecht gesagt, sondern Josef Ackermann, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank. Und zwar nicht irgendwann, sondern im November 2009 in seiner Erinnerungsrede zum 20. Todestag seines Vorgängers Alfred Herrhausen. Dem Satz würde nicht nur Alfred Herrhausen zustimmen, sondern wahrscheinlich auch die Friseurin mit 5,44 Euro Stundenlohn. Sie sollte so viel für ihre Arbeit bekommen, wie sie wert ist. Das bedeutet, Wirtschaftsethik zu Ende zu denken.“
[xiii] Vgl. Burauel, P. et al, Mindestlohn noch längst nicht für alle – Zur Entlohnung anspruchsberechtigter Erwerbstätiger vor und nach der Mindestlohnreform aus der Perspektive Beschäftigter; https://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.572667.de; 17.05.2018
[xiv] Staat stockt mit halber Milliarde Lohn von Leiharbeitern auf, http://www.mindestlohn.de/meldung/staat-zahlt-fuer-leiharbeit/; 09.03.2010
“Der Boom der Leiharbeit kommt die Bundesregierung teuer zu stehen. Zwischen 2008 und 2009 hat sie über eine halbe Milliarde Euro ausgegeben, um die niedrigen Löhne von vielen Leiharbeitnehmern aufzustocken. Viele Arbeitgeber haben die Vorzüge der Leiharbeit schon längst entdeckt. Neben dem flexiblen Einsatz von Leiharbeitskräften ist es vor allem auch der niedrige Lohn im Vergleich zur Stammbelegschaft, der die Unternehmen lockt. Der Boom der Branche war beispiellos. Dafür hat die Regierung viel investiert. Mit insgesamt 531 Millionen hat sie binnen eines Jahres die Niedriglöhne vieler Leiharbeitnehmer aufgestockt. Am Skandalbeispiel Schlecker wird tatsächlich deutlich, wie einige Unternehmen den Missbrauch der Leiharbeit auf die Spitze treiben. Letztlich zahlen Staat und Steuerzahler für die unhaltbaren Niedriglöhne.“
[xv] Vgl. o.V., Bundesagentur für Arbeit wehrt sich gegen Vorwürfe, http://weser-ems.business-on.de/sittenwidrige-loehne-arbeitnehmer-bundesagentur-arbeitsverhaeltnisse-mitarbeiter-_id9586.html; 09.03.2010
“Die BA gibt an, daß man in jedem Fall prüfe, ob Sozialleistungen deshalb gewährt werden müssen, weil die gezahlten Löhne eines Arbeitnehmers sittenwidrig sind. Bisher setzt man intern den Grenzwert für sog. ‚Lohnwucher‘ auf drei Euro an. ‚Steuerzahler sollten nicht dann einspringen, wenn Arbeitgeber bewusst sittenwidrige Löhne zahlen, die nicht die Existenz sichern können. Grundlage für die Prüfung sittenwidriger Löhne sind Tarifverträge oder ortsübliche Löhne‘. Ein Problem für Arbeitslose: Gleichzeitig werden aber in den Jobcentern unweigerlich auch viele Arbeitslose in Arbeitsverhältnisse gedrängt. Und zwar auch für die persönliche Vermittlungs-Statistik der Mitarbeiter. Eigenen Angaben zufolge ist die BA aber nicht für die Überwachung tariflicher oder ortsüblicher Lohnzahlungen zuständig. Dies liegt nach Auffassung der Bundesagentur in der Verantwortung der Tarifparteien (Arbeitgeber/ Gewerkschaften) beziehungsweise der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ob sich jeder Geringverdiener eine Gewerkschaftsmitgliedschaft leisten und die Gewerkschaft bei einer Mitgliedschaft auch tätig wird, sei einmal dahingestellt. Klar muss sein, dass Geringverdiener in einer deutlich schlechteren Position gegenüber ihrem Arbeitgeber sind als Tarifbeschäftigte. Arbeitslose sollten daher auf Niedriglohn-Jobangebote nicht eingehen – und zwar auch wenn der Vermittler im Jobcenter das anders sieht.“
[xvi] Vgl. o.V., Gegen Kinderarbeit, https://www.nestle.de/verantwortung/gemeinschaften/menschenrechte/kinderarbeit; 16.05.2018
Unsere Verpflichtung: Verbesserung des Auskommens von Arbeitern und Kinderschutz in unserer landwirtschaftlichen Versorgungskette
Nestlé will das Auskommen von Arbeitern in der Versorgungskette verbessern und ihre Rechte schützen. Im Bereich Arbeitsrechte gibt es eine Reihe kritischer Themen. Wir entwickeln Aktionspläne, um die Ursachen der Probleme zu ermitteln und zu beheben. Der Schutz von Kindern genießt bei Nestlé höchste Priorität. Unser System zur Überwachung und Unterbindung von Kinderarbeit (CLMRS) trägt maßgeblich zur Bekämpfung der Kinderarbeit und zur Unterstützung der Kinder von Bauern und Arbeitern bei.
Unsere Ziele
Bis 2020: Beginn der Berichterstattung über die Zahl der Arbeiter in landwirtschaftlichen Versorgungs-ketten, die von Interventionen zu allen kritischen Arbeitsrechtsfragen profitiert haben.
[xvii] Ebd.
[xviii] Vgl. Winterer, A., Fairtrade-Siegel: das Siegel für fairen Handel, https://utopia.de/siegel/fairtrade-siegel-bedeutung-kritik/; 16.05.2018
Fairtrade-Siegel: Kriterien
– Soziale Kriterien: Fairtrade achtet auf die Organisation in demokratischen Gemeinschaften (bei Kooperativen), die Förderung gewerkschaftlicher Organisation (auf Plantagen), auf geregelte Arbeitsbedingungen und verbietet ausbeuterische Kinderarbeit sowie Diskriminierung.
– Ökologische Kriterien: Fairtrade fordert einen umweltschonenderen Anbau bei gleichzeitigem Schutz natürlicher Ressourcen und verbietet gefährliche Pestizide sowie gentechnisch verändertes Saatgut. Das Siegel bleibt bei diesen Kriterien unter Bio-Standards, fördert aber den Bio-Anbau durch einen Bio-Aufschlag.
– Ökonomische Kriterien: Fairtrade bezahlt Mindestpreise und schüttet Fairtrade-Prämien aus, strebt transparente und langfristige Handelsbeziehungen an und finanziert Projekte vor.
[xix] Vgl. Duong, A., Weltkakaokonferenz, https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/weltkakaokonferenz-die-branche-verabschiedet-eine-berlin-declaration/21214136.html 
[xx] Vgl. o.V., WELTTAG FÜR SICHERHEIT UND GESUNDHEIT AM ARBEITSPLATZ 2018, https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/gesundheit-von-jungen-menschen-bei-der-arbeit-staerker-schuetzen-12288/ 
[xxi] Vgl. o.V., Arbeitsbeschaffungsmaßnahme – Welche Ziele wurden damit verfolgt?, https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/arbeitsbeschaffungsmassnahme/ 
Bei einer ABM – kurz für Arbeitsbeschaffungsmaßnahme – handelte es sich um eine zeitlich befristete Beschäftigung von Arbeitslosen. Die Stellen wurden staatlich subventioniert. Man spricht hierbei auch vom sozialen bzw. zweiten Arbeitsmarkt. Seit dem Jahr 2012 werden die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht mehr gefördert. Die entsprechenden Paragraphen des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) wurden gestrichen.

Quellen:

MBS Prof. Dr. Gottfried Schäffner
Über Prof. Dr. Gottfried J. Schäffner 8 Artikel
Prof. Dr. Gottfried J. Schäffner, Dipl.-Kfm., studierte BWL an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, war wiss. Assistent und nach der Promotion zum Dr.rer.pol. Akad. Rat am Lehrstuhl f. Industriebetriebslehre. Er ist Gründungsmitglied der Unternehmensberatung tms institut für markt&technik strategien und hatte leitende kaufmännische Funktionen in mittelständischen Unternehmen inne. Prof. Dr. Schäffner ist seit 2003 Dozent an der MBS, mit den Schwerpunkten Allgemeine BWL und Wirtschaftsethik. Dozentenprofil und Veröffentlichungen