
Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz bestätigt anwendungsorientierten Doktorabschluss als Doktorgrad
Der Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) hat bestätigt, dass der in Großbritannien angebotene Promotionsabschluss Doctor of Business Administration (DBA) gleichwertig ist zum von deutschen Hochschulen verliehenen Doktorgrad (Dr.). Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Die Munich Business School (MBS) verleiht den DBA in Kooperation mit der englischen Sheffield Hallam University (SHU). Die Bestätigung der KMK gibt somit auch den Doktoranden der MBS Gewissheit: Absolventen des Programms DBA – Doctor of Business Administration dürfen in Deutschland wahlweise die Titel „DBA“ oder „Dr.“ (ohne Fach- und Herkunftszusatz) führen.
Dies geht auch aus der anabin Datenbank der Kultusministerkonferenz hervor: Hier stellt die Organisation Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit. Der anwendungsorientierte Promotionstitel Doctor of Business Administration wird dort dementsprechend als Abschluss der Klasse „D1“ geführt – was dem deutschen Abschlusstyp „Doktorgrad“ entspricht.